Du gehst auf eine Flugreise und willst wissen was ins Handgepäck darf und was nicht? Dann bist du genau richtig. Bei uns erfährst du was in das Handgepäck darf und welche Vorschriften es für verschiedene Produkte / Gegenstände und insbesondere für deine Medikamente und Tabletten gibt. Ob deine Medikamente und Tabletten in das Handgepäck oder den Koffer gehört findest du ebenfalls bei uns.
Seit 2006 gelten für alle Flughäfen der Europäischen Union besondere Vorschriften für die Mitnahme von Produkten an Board eines Flugzeuges.
Das betrifft auch dein Medikamente wie Tabletten, welche du auf deine Flugreise mitnehmen möchtest.
Für Medikamente und Tabletten gibt es leider keine EU Regelung wie für Flüssigkeiten oder anderes. So machen die Länder Ihre eigenen Regeln und sogar haben manchmal die Airports selbst eigene Forschriften nach welchen Sie handeln.
Prinzipiell darfst du Medikamente welche du während des Fluges benötigst im Handgepäck mitnehmen.
Sind es verschreibungspflichtige Medikamente musst du den Bedarf nachweisen. Das geht mit einem Rezept, einem Schreiben deines Arztes, oder besser mit dem ADAC-Medikamentenformular, welches mehrsprachig (Deutsch, Französisch, Englisch & Spanisch) ist und von deinem Arzt ausgefüllt und abstempelt werden muss.
Sind es keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Tabletten kannst du sie so mit durch die Sicherheitskontrolle bringen. Allerdings nur in dem Umfang wie du sie für den Flug benötigst.
Beispiele für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Tabletten :
Wenn Sie auf Grund Ihrer Krankheit Spritzen während des Fluges benötigen, dürfen Sie dies auch mit an Board nehmen. Dies ist bei Diabethis oder Thrombose Patienten der Fall.
Wichtig ist es den Bedarf nachweisen zu können. Eine Bescheinigung des Hausarztes, oder das ADAC-Medikamentenformular, welches wir oben verlinkt haben, stellen diesen Nachweis da.
Spritzen dürfen normalerweise nicht im Handgepäck mit an Board eines Flugzeuges genommen werden. Sie fallen unter Waffen. Wenn Sie also den Bedarf nicht nachweisen können, dann haben sie keine Chance Ihre Spritzen durch die Sicherheitskontrolle zu bringen.
Betäubungsmittel wie Morphium oder Codein werden ebenfalls von manchen Patienten benötigt, und müssen so im Handgepäck mitgeführt werden.
Die Betäubungsmittel dürfen für die Dauer der Reise in einer angemessenen Menge ausschließlich für den eignen Bedarf ein und ausgeführt werden.
Auch hier muss eine Bescheinigung für die medizinische Notwendigkeit der Betäubungsmittel nachgewiesen werden. Dabei reicht nicht die Bestätigung das Hausarztes alleine. Eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens muss vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Beauftragte Personen dürfen keine Betäubungsmittel im Handgepäck transportieren. So darf eine Mutter die zu Ihrer Tochter fliegt keine Betäubungsmittel für die Tochter im Handgepäck haben. Einzige Ausnahme sind Ärzte welche Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze mit sich führen dürfen.
Das Reisen mit Betäubungsmittel ist im Schengener Raum geregelt. Reisen sie ausserhalb, müssen sie sich mit den landesspezifischen Regelungen vertraut machen. In manchen Staaten sind ärztliche Betäubungsmittel illegal und können sogar zu langen mit Gefängnisstrafen führen.
Manuelle Rollstühle können prinzipiell problemlos mitgenommen werden. Allerdings ist der Transport manchmal durch die Flugzeuggröße limitiert, so dass man sich vor Abflug bei der Airline erkundigen sollte, ob auf diesen speziellen Flug ein Transport möglich ist oder nicht.
Auch elektrische Rollstühle werden normalerweise ohne Probleme von den Airlines transportiert. Meist kann der Rollstuhl direkt an der Flugzeugtür abgegeben werden.
Bei elektrischen Rollstühlen gibt es aber von den Airlines ein Beschränkung für die eingebauten Akkus. Denn Lithium Ionen Akkus werden bei Airlines oft nicht im Frachtraum transportiert und in der Kabine ist keine Platz für einen großen elektrischen Rollstuhl.
Daher sollten sie wenn Sie planen einen elektrischen Rollstuhl auf Ihre Flugreise mitzunehmen diesen vorher auf jeden Fall bei der Airline anmelden und die Kapazität der Batterie mit den Vorschriften der Airline abklären.
Gehhilfen wie Krücken oder Gehstöcke können normalerweise problemlos als Handgepäck mitgenommen werden.
Prinzipiell gibt es die Vorschrift dass lange Gegenstände, welche als Schlagwaffe eingesetzt werden können vom Transport im Handgepäck ausgeschlossen sind.
Daher ist es besser um auf Nummer sicher zu gehen, die Gehilfe bei der Airline anzumelden.
Die obige Regel ist was eigentlich gilt, allerdings wird sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz meist nicht so hart ausgelegt. Selten muss man bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten oder Tabletten den Bedarf nachweisen.
Aber die Sicherheitsbeamte haben das Recht, den Bedarf genau zu kontrollieren, kann es leicht sein, dass man die Medikamente abgeben muss, wenn man den Bedarf nicht richtig nachweisen kann.
Des weiteren fliegt man ja oft international und andere Länder legen die Regelung bezüglich Medikamente weit strenger aus.
Laut ADAC sind besonders streng:
Wenn man auch eine Aufgabegepäckstück hat bietet es sich an wenn man sehr viele Tabletten auf seine Reise mitnimmt einen Teil auch in dem Aufgabegepäck zu transportieren.
Ins Handgepäck sollen aber natürlich alle Medikamente welche man eventuell im Flug benötigen könnte und auch eine kleine Auswahl an allen anderen Medikamente welche man verwendet.
Das Aufgabegepäck kommt auch manchmal nicht mit dem gleichen Flieger mit oder geht überhaupt verloren. Ist man auf Auslandsreise fährt man auch gerne mal gleich in die nächste Stadt oder zur nächsten Sehenswürdigkeit und es dauert bis dein aufgegebener Koffer dir auch zugestellt wird.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll einen kleinen Vorrat von allen verwendenten Medikamente in Tablettenform im Handgepäck mitzuführen.
Hat man größere Mengen, da man zum Beispiel länger auf Urlaub bleibt kann man die Masse der Tabletten und Medikamente im Aufgabegepäck transportieren und die Notration im Handgepäck.
Nein - Wenn sie flüssige oder gelartige Medikamente für den persönlichen Bedarf während dasFluges benötigen, gilt die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck nicht.
Allerdings müssen sie eventuell den Bedarf nachweisen. Können sie das nicht werden sie flüssige Medikamente über 100ml Volumen ziemlich sicher nicht durch die Sicherheitskontrolle bringen.
Empfohlen wird die 1,5 fache Menge des zu erwarteten Bedarfs für den gesamte Urlaub im Handgepäck und Aufgabegepäck mitzuführen.
Besonders bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten können sie nicht sicher sein, diese auch im Zielland ohne Probleme zu erhalten.
Wenn sie Ihre Medikamente im Zielland nicht besorgen können, dann können sie ein echtes Problem haben, was sogar zum Abbruch der Reise führen kann.
Bei Lufthansa hat man die Möglichkeit Medikamente und Tabletten sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck ins Flugzeug mitzunehmen.
Rollstühle und andere Mobilitätshilfen
Lufthansa, Swiss und Austrian erlauben Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen ohne Einschränkung.
Medikamente und Tabletten im Handgepäck | |
Medikamente und Tabletten im Aufgabegepäck | |
Rollstühle, Mobilitätshilfen |
Bei Ryan Air & Laudamotion hat man die Möglichkeit Medikamente und Tabletten im Handgepäck ins Flugzeug mitzunehmen.
Rollstühle und andere Mobilitätshilfen
Ryan Air & Laudamotion erlauben Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen ohne Einschränkung.
Medikamente und Tabletten im Handgepäck | |
Medikamente und Tabletten im Aufgabegepäck | |
Rollstühle, Mobilitätshilfen |
Bei Eurowings, Tuifly & Easyjet hat man die Möglichkeit Medikamente und Tabletten im Handgepäck ins Flugzeug mitzunehmen.
Rollstühle und andere Mobilitätshilfen
Eurowings, Tuifly & Easyjet erlauben Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen ohne Einschränkung.
Medikamente und Tabletten im Handgepäck | |
Medikamente und Tabletten im Aufgabegepäck | |
Rollstühle, Mobilitätshilfen |
Man darf pro Person so viele Medikamente und Tabletten mitführen, wie dies für den eigenen Bedarf während der Flugreise notwendig ist.
Im Aufgabegepäck kann man den Rest der Medikamente für den persönlichen Bedarf mitführen.
Eigentlich darf man nur so viele Tabletten und Medikamente ins Hangepäck einpacken, wie man während der Flugreise benötigt.
Allerdings wird der genaue Verbrauch nicht überprüft. So macht es Sinn eine Notration für alle seine benötigten Medikamente in das Handgepäck zu packen und den Rest in den Koffer.
Die EU-Richtlinien für das Handgepäck bei Flugreisen wurden im Jahr 2006 noch einmal deutlich verschärft.
Hintergrund dieser Handgepäckregelverschärfung war, dass in diesem Jahr am Londoner Airport Heathrow ein Anschlag auf ein Flugzeug vereitelt wurde, bei welchen die als Touristen getarnte Terroristen, Wasserstoffperoxid verwenden wollen, um damit ein Flugzeuge in die Luft zu sprengen.
Bis dahin durften Flüssigkeiten wie Wasser oder Kaffee in größeren Mengen durch die Sicherheitskontrolle und mit an Bord eines Flugzeugens gebracht werden. Danach nicht mehr
Glücklicherweise wurde der Anschlag vereitelt, aber die neuen strengeren Regeln bezüglich des Handgepäcks im Flugzeug innerhalb der EU waren schnell geboren und für den Flugreisenden gab es etliche Änderungen bezüglich seines Handgepäcks.
Trolly max. 55 x 40 x 23 cm
oder
faltbare Kleidersack: max. 57 x 54 x 15 cm
max. 8 kg
Trolly max. 55 x 40 x 20 cm
max. 8 kg
Trolly max. 55 x 40 x 23 cm
oder
faltbare Kleidersack: max. 57 x 54 x 15 cm
max. 8 kg
Trolly max. 55 x 40 x 20 cm
max. 6 kg
Trolly max. 55 x 40 x 23 cm
max. 8 kg
Trolly max. 55 x 40 x 23 cm
oder
faltbare Kleidersack: max. 57 x 54 x 15 cm
max. 8 kg
Tasche: max. 40 x 20 x 25 cm
gratis & kein Gewichtslimit
und
Trolly max. 55 x 40 x 20 cm
kostenflichtig
Trolly max. 56 x 45 x 25 cm