Du gehst auf eine Flugreise und willst wissen was ins Handgepäck darf und was nicht. Dann bist du genau richtig. Bei uns erfährst du was in das Handgepäck darf und welche Vorschriften es für verschiedene Produkte / Gegenstände und insbesondere Flüssigkeiten gibt.
Seit 2006 gelten für alle Flughäfen der Europäischen Union besondere Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten und gelartigen Produkten im Handgepäck.
Aus Sicherheitsgründen dürfen flüssige und gelartige Produkte nur in kleinen Behältern mit einem maximalen Volumen von 100 ml transportiert werden.
Dazu müssen alle Flüssigkeiten / Behälter in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt sein.
Pro Person ist ein 1 Literbeutel erlaubt, welcher bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden muss.
Für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck gibt es die Vorschrift, dass die Behälter ein maximales Fassungsvermögen von 100ml haben dürfen (aufgedruckte Höchstfüllmenge).
Wie voll die Behälter sind ist nicht entscheidend, sondern nur das maximale Fassungsvermögen.
Fassungsvermögen 100ml - Behälter voll | |
Fassungsvermögen 200ml - Behälter fast leer |
Alle Flüssigkeiten müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel, mit einem maximalen Volumen von einem Liter verstaut sein.
Beutelgröße - maximal ein Liter | |
Beutel - durchsichtig | |
Beutel - wiederverschliessbar |
Man darf pro Person nur einen Beutel mit einem Fassungsvolumen von 1 Liter mitführen und darin so viele Flüssigkeiten verstauen, wie es möglich ist. Der Beutel muss allerdings noch verschließbar sein.
Ein Beutel pro Person | |
So viele Behälter mit Flüssigkeiten wie in diesen 1 Liter Beutel passen. |
Der Beutel mit den Flüssigkeiten muss bei der Luftsicherheitskontrolle separat neben den andern Handgepäckstücken vorgezeigt werden.
Werden Flüssigkeiten nicht separat vorgezeigt, sondern im Handgepäck belassen oder auch vergessen, müssen die Sicherheitsbeamten diese Flüssigkeiten gesondert kontrollieren.
Dies bedeutet für alle wartenden Fluggäste eine weitere Verzögerungen, welche durch getrennte Vorlage der Flüssigkeiten vermieden werden kann.
Wenn die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit oder gelartigen Substanz an der Sicherheitskontrollstelle nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, darf der Fluggast diese nicht im Handgepäck mitnehmen.
Für Duty Free Flüssigkeiten gibt es eine Sonderregel.
Flüssige Duty-Free Einkäufe, die entweder im Duty Free Bereich eines Flughafens oder auch an Bord eines Flugzeugs gekauft wurden, müssen in einem manipulationssicheren, extra zertifizierten Beutel transportiert werden.
Die Inhaltsmenge der Im Duty Free erworbenen Flüssigkeiten darf größer als 100ml sein und der Verkaufsbeleg muss sich im Beutel befinden. Flüssigkeiten aus dem Duty-Free werden von der Verkaufsstelle versiegelt. Dieses Siegel darf nicht geöffnet werden, wenn man noch durch eine Sicherheitskontrolle passieren muss.
Darauf ist besonders bei Umsteigeverbindungen auf anderen Airports zu achten.
Wenn du mit einem Kleinkind von unter 3 Jahren unterwegs bist, gibt es ebenfalls Sonderregelungen. Du darfst Kleinkindnahrung und Getränke, welche für die Reise benötigt werden ohne Beschränkung mitnehmen.
Die Babynahrung muß aber noch im original verschlossenen Behälter sein damit sie mit an Bord darf.
Die 100ml Beschränkung für Flüssigkeiten zählt für Babynahrung und Babyflüssigkeiten nicht.
Die Babynahrung muss bei der Sicherheitskontrolle ebenfalls gesondert gezeigt werden. Also am besten neben den Beutel mit Flüssigkeiten legen damit die Sicherheitsbeamten es gut sehen und kontrollieren können.
Babynahrung und Babygetränke im geschlossenen Behälter ohne Mengenbeschränkung |
Wenn du Medikamente, auch in flüssiger Form, welche du während des Fluges benötigst kannst du dies ebenfalls ohne ein Beschränkung mit in die Kabine desFlugzeuges nehmen.
Der Bedarf dieses Medikamentes muss allerdings nachgewiesen werden können. Dies ist durch ein Attest oder den Medikamentenpass möglich, den Sie auf der Reise unbedingt mitführen sollten.
Medikamente welche während des Fluges benötigt werden ohne Mengenbeschränkung |
Offiziell sind Sprays und Spraydosen im Handgepäck erlaubt, wenn es sich um einen Toilettenartikel wie Haarspray oder Deospray handelt.
Für diese gelten auch die Bestimmungen der Flüssigkeiten bezüglich Volumen und Menge.
Für das Mitführen von Spraydosen im Handgepäck gibt es die Vorschrift, dass die Behälter ein maximales Fassungsvermögen von 100ml haben.
Es sind offiziell nur Toilettenartikel erlaubt.
Haarspray , Deospray, Rasierschaum, Sonnenspray (max Volumen 100ml) | |
Farbsprays , Lacksprays , Haushaltssprays, Wespenspray ect .. |
Eigentlich könnte man glauben, dass entzündliche Spraydosen nicht erlaubt sind, denn 'leicht entzündliche oder explosive Gegenstände' sind im Flugzeug generell nicht erlaubt.
Bei Flugreisen in die USA dürfen Pulver oder pulverähnliche Substanzen, welche ein Volumen von mehr als 350 ml haben, nicht im Handgepäck mitgenommen werden.
Alle Gäste mit Reisezielen in den USA können aber diese im aufgegebenen Reisegepäck mitnehmen.USA Reisen - keine Pulver mit mehr als 350ml |
Um die Flüssigkeiten durch die Sicherheitskontrolle zu bringen muss man diese in einen Beutel verstauen.
Dieser Beutel muss die folgenden Eigenschaften haben:
Ökologische gesehen wäre ein Baumwollbeutel umweltfreundlich und gut. Aber da der Kulturbeutel durchsichtig sein muss, klappt das nicht.>
So verwende ich den Zipper-Kulturbeutel von Travando. Er fasst genau einen Liter, ist natürlich wiederverschließbar und so ein optimaler Begleiter auf der Flugreise.
Hat man keinen geeigneten Beutel um die Flüssigkeiten durch die Sicherheitskontrolle zu transportieren, werden an manchen Flughäfen diese ausgegeben, an manchen muß man sie aber auch für teures Geld kaufen.
Wer am Flughafen nach der Sicherheitskontrolle keine überteuerten Getränke kaufen möchte, kann eine leere Plastikflasche im Handgepäck mitnehmen und diese an einem Wasserspender oder auf einer Toilette mit Wasser füllen.
Auf einem Städte- oder Kurztrip hat man oft nur mehr Handgepäck mit auf der Reise. Der große Koffer bleibt zu hause.
Hast du allerdings kein Check-in Gepäck und willst deine Lieblingsprodukte wie Hautcreme oder Shampoo mit in das Handgepäck nehmen, musst du diese umfüllen.
Bei manchen Flüssigkeiten ist das Maximalvolumen von 100ml kein Problem bei anderen schon. Will man zum Beispiel Shampoo und Duschgel im Handgepäck transportieren muss man dieses in keiner Behälter umfüllen.
Alternativ kann man sich auch kleinere Reisegrößen kaufen, aber da ist die Auswahl beschränkt und es ist nicht sehr umweltschonend die kleinen Plastikgebinde nach einmaliger Verwendung zu entsorgen.
Silikonflaschen sind ideale Reisebegleiter, wenn du Flüssigkeiten mit mehr als 100ml Volumen transportieren möchtest. Durch das flexible Material lassen sich sich wunderbar quetschen und sind auslaufsicher!!! Wenn dir einmal etwas in deinem Gepäck ausgelaufen ist weißt das wirklich zu schätzen.
Empfehlenswerte Behälter müssen gut zu füllen sein und sollten natürlich wiederverwendet werden können.
Dann sind sie im Handgepäck, sowie im Check-in Gepäck perfekt.
Wenn man nur Handgepäck hat kann es mit dem Maximalvolumen von 1 Liter pro Person schon schnell knapp werden.
Hier die Liste an Flüssigkeiten welche du auf eine Reise mitnehmen solltest:
Zu den Flüssigkeiten zählen auch gelähnliche Stoffe und darunter Fällt auch das Deo oder der Deospray.
Daher musst du dein DEO welches maximal ein Volumen von 100ml haben darf in den wiederverschließbaren Plastikbeutel mit den anderen Flüssigkeiten geben.
Daher darfst du dein DEO mit ins Flugzeug nehmen wenn es den Flüssigkeitsvorschriften entspricht.
Parfum ist eindeutig eine Flüssigkeit und kann wenn das gesamte Inhaltsvolumen unter 100ml beträgt in dem durchsichtigen, wiederverschliessbaren Beutel durch die Handgepäckskontrolle ins Flugzeug gebracht werden.
Was als Flüssigkeit zählt ist für alle Airlines gleich. Die Vorschriften macht die EU und die werden an der Sicherheitskontrolle überprüft.
Daher gelten für alle Airlines die in Deutschland oder Österreich abfliegen die gleichen Regeln für das Handgepäck und was als Flüssigkeit zählt und was nicht.
Die Airlines selbst wie Lufthansa, Ryanair, Eurowings oder andere machen keine Sonderregeln bezüglich des Handgepäcks und der Mitnahme von Flüssigkeiten.
Entscheidend ist wie viele Flüssgkeiten man in den 1 Liter Beutel unterbringt. Dieser muss auch noch verschliessbar sein und das ist das Limit für die Anzahl der Flüssigkeiten welche im Handgepäck mitgenommen werden können.
Die EU-Richtlinien für das Handgepäck bei Flugreisen wurden im Jahr 2006 noch einmal deutlich verschärft.
Hintergrund dieser Handgepäckregelverschärfung war, dass in diesem Jahr am Londoner Airport Heathrow ein Anschlag auf ein Flugzeug vereitelt wurde, bei welchen die als Touristen getarnte Terroristen, Wasserstoffperoxid verwenden wollen, um damit ein Flugzeuge in die Luft zu sprengen.
Bis dahin durften Flüssigkeiten wie Wasser oder Kaffee in größeren Mengen durch die Sicherheitskontrolle und mit an Bord eines Flugzeugens gebracht werden. Danach nicht mehr
Glücklicherweise wurde der Anschlag vereitelt, aber die neuen strengeren Regeln bezüglich des Handgepäcks im Flugzeug innerhalb der EU waren schnell geboren und für den Flugreisenden gab es etliche Änderungen bezüglich seines Handgepäcks.
Trolly max. 55 x 40 x 23 cm
oder
faltbare Kleidersack: max. 57 x 54 x 15 cm
max. 8 kg
Trolly max. 55 x 40 x 20 cm
max. 8 kg
Trolly max. 55 x 40 x 23 cm
oder
faltbare Kleidersack: max. 57 x 54 x 15 cm
max. 8 kg
Trolly max. 55 x 40 x 20 cm
max. 6 kg
Trolly max. 55 x 40 x 23 cm
max. 8 kg
Trolly max. 55 x 40 x 23 cm
oder
faltbare Kleidersack: max. 57 x 54 x 15 cm
max. 8 kg
Tasche: max. 40 x 20 x 25 cm
gratis & kein Gewichtslimit
und
Trolly max. 55 x 40 x 20 cm
kostenflichtig
Trolly max. 56 x 45 x 25 cm